Die Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.6 und ASR A1.7) schreiben Betreibern vor, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore im gewerblichen Bereich vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Veränderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.