UVV - Prüfung für kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore

Unser Angebot

Die Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.6 und ASR A1.7) schreiben Betreibern vor, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore im gewerblichen Bereich vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Veränderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.

Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und vereinbaren Sie eine Termin

Falls möglich, stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung.

Prüfung ausschließlich durch TÜV-SÜD zertifizierte Prüfer*innen nach ASR A1.6 und ASR A1.7

Durch unsere Erfahrungen und unser technisches Know How bieten wir Ihnen eine umfangreiche UVV-Prüfung für ihre technischen Einrichtungen.

Thomas Janko 

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